SackgeldJob
Liebe Erwachsene:
Suchen Sie eine kleine Aushilfe im Haushalt oder Garten? Haben Sie kleine Arbeiten zu verrichten, für die Sie keine Zeit haben? Suchen Sie jemanden, der das Babysitten übernimmt? Brauchen Sie Support bei Computer oder Smartphone?
Melden Sie Ihren Auftrag der SackgeldJob-Börse der Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken. Wenn wir eine/n passende/n engagierte/n Jugendliche/n haben, vermitteln wir diese/n gerne an Sie.
Liebe*r Jugendliche*r:
Suchst du einen Job in den Ferien oder in der Freizeit um dein Sackgeld aufzubessern? Bist du engagiert und zuverlässig? Bist du zwischen 13 und 18 Jahren?
Melde dich bei der SackgeldJob-Börse der Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken. Sprich uns persönlich an oder nimm mit uns Kontakt auf.
Vorlaufzeit
Da die Jugendarbeitenden teilzeit arbeiten (in der Regel mittwochs und freitags) und die Jugendarbeit während den Schulferien geschlossen ist, benötigen wir entsprechende Vorlaufzeit. Bitte beachten bei den Anfragen.
Detailinfos
Was ist die SackgeldJob-Börse?
Die SackgeldJob-Börse ist ein Projekt, das die Koordination und Vermittlung von Jobsuchenden Jugendlichen und Arbeitgebenden Erwachsenen unterstützt. Sie wird durch die Jugendarbeitenden der Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken gewährleistet.
Wer kann sich für einen Sackgeldjob bewerben und wie verläuft eine Registrierung für Jugendliche?
Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren können sich für einen Sackgeldjob bewerben. Dafür ist eine Kontaktaufnahme mit den Jugendarbeitenden nötig. Für die Teilnahme ist zudem eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern nötig (siehe ganz unten, Briefdownload). Danach kommst du in einen „Pool“ und wirst kontaktiert, wenn ein entsprechend passendes Jobangebot bei uns eingeht.
Wer kann einen Sackgeldjob anbieten und wie kann ein Job ausgeschrieben werden?
Sackgeldjobs können Privatpersonen, Gewerbebetriebe, Verwaltungen und übrige Institutionen anbieten. Dazu ist eine Kontaktaufnahme mit den Jugendarbeitenden notwendig. Melden Sie uns ihre Kontaktangaben sowie mögliche Arbeiten. Wir nehmen Sie in den Pool auf und vermitteln dann bei Möglichkeit interessierte Jugendliche.
Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus?
Gemäss Arbeitsgesetz dürfen Jugendliche ab dem 13. Altersjahr leichte und ungefährliche Arbeiten verrichten.
– Während der Schulzeit maximal 9 Stunden pro Woche, maximal 3 Stunden pro Tag.
– Während den Schulferien darf maximal während der Hälfte der Ferien gearbeitet werden, maximal 8 Stunden pro Tag, maximal 40 Stunden pro Woche und in der Zeit zwischen 6-18 Uhr.
– Ab 15 Jahren darf man maximal 9 Stunden pro Tag arbeiten, maximal 45 Stunden pro Woche und in der Zeit zwischen 6-20 Uhr (Regelung während Schulferien gilt, solange man schulpflichtig ist).
– Ab dem 16. Altersjahr dürfen auch Ferien- und Nebenjobs in Restaurants und Kinos übernommen werden und bis maximal 22 Uhr, ohne Nacht- und Sonntagsarbeit.
– Ab 18 Jahren gelten mit der Volljährigkeit die gleichen Regeln wie für Erwachsene, auch Sonntags- und Nachtarbeit.
– Versicherungen (Krankheit, Unfall und Privathaftpflicht) sind Sache der Jugendlichen (i.d.R. über die Eltern versichert).
– Bei Ferien- und Nebenjobs entsteht rechtlich gesehen ein Arbeitsvertrag. Es empfiehlt sich, die wichtigsten Punkte schriftlich festzuhalten. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren müssen die Eltern unterschreiben.
– Für die Ausschreibung von Jobs gelten zum Schutz aller Beteiligten Beispielrichtlinien. Weitere Infos von ProJuventute.
Welche Jobs können ausgeschrieben werden?
Mögliche Beispiele für Sackgeldjobs:
– Einkaufen, Botengänge, etc.
– Reinigungsarbeiten, Fenster putzen, staubsaugen, etc.
– Kinderbetreuung / Babysitting (Kurs vom SRK empfohlen)
– Gartenarbeiten
– Administrative Arbeiten
– Computer-Support
– Hilfe beim Einrichten eines Smartphones
– Gestelle im Supermarkt auffüllen
– uvm.
Die Liste ist nicht abschliessend. Weitere Informationen zu erlaubten und verbotenen Tätigkeiten sind in den Richtlinien zu finden.
Wie hoch soll/muss der Lohn sein?
Dies ist Aushandlungssache, der Lohn soll angemessen sein. Wir empfehlen die Übernahme gängiger Praxis:
– Die Jugendarbeit Kaltbrunn-Benken zahlt aktuell Jugendlichen bis und mit Oberstufe Fr. 13.-/h. Ab Lehre sind es Fr. 1.- / Altersjahr / h.
– Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB empfiehlt für Jugendliche bis 16 Jahre Fr. 15.-/h und ab 16 Jahre Fr. 22.-/h.
– StudentJob empfiehlt Fr. 1.- / Altersjahr / h.
Wo kann ich mich bei Unklarheiten melden?
Bei Fragen und Unklarheiten kontaktiere bitte die Jugendarbeitenden.
Weiteres / Download
– Download Brief an Eltern.
– Download Verhaltenskodex.
– Da die Jugendarbeitenden teilzeit arbeiten und die Jugendarbeit während den Schulferien geschlossen ist, benötigen wir für die Vermittlung entsprechende Vorlaufzeit.
– In der Regel sind die Jugendarbeitenden mittwochs (8.30-16.30 Uhr) sowie freitags (14.30-22.30 Uhr) erreichbar, ausser während den Schulferien. Weitere Terminmöglichkeiten nach Absprache.

Flyer PDF